Bei Google Shopping Anzeigen muss der Preis einschließlich Umsatzsteuer eindeutig für die Kunden erkennbar sein

Der in einer Google Shopping Anzeige angegebene Preis für einen Bestandteil einer Photovoltaikanlage verstößt gegen das Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit, wenn nicht erkennbar ist, dass er 0 % Umsatzsteuer enthält und an welche Bedingungen dieser Umsatzsteuersatz geknüpft ist. So das OLG Schleswig-Holstein (Az. 6 W 9/23).

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