Die Besoldung der Berliner Richter und Staatsanwälte in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 war in den Jahren 2016 und 2017 – wie bereits in den Jahren 2009 bis 2015 – in verfassungswidriger Weise zu niedrig. Für die Jahre 2018 bis 2021 ist hingegen eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht festzustellen. Das hat das VG Berlin in ausgewählten Verfahren entschieden.
Mangelnde IT-Infrastruktur und Daten bremsen Einsatz digitaler Zwillinge
Digitale Zwillinge spielen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie eine herausragende Rolle – das sagt die Mehrheit der Unternehmen in einer aktuellen Bitkom-Umfrage. Dazu braucht