Die Besoldung der Berliner Richter und Staatsanwälte in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 war in den Jahren 2016 und 2017 – wie bereits in den Jahren 2009 bis 2015 – in verfassungswidriger Weise zu niedrig. Für die Jahre 2018 bis 2021 ist hingegen eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht festzustellen. Das hat das VG Berlin in ausgewählten Verfahren entschieden.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese