Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 vom 13. Februar 2023 (BStBl I Seite 251) bekanntgemacht. Hierbei wird das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) berücksichtigt. (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :009).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese