Das BMF-Schreiben vom 30. Juli 2008 wird hinsichtlich der Anwendung in grenzüberschreitenden Sachverhalten ergänzt (Az. IV D 1 – S-0223 / 20 / 10001 :003).
BFH zur grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis
Kommt ein Notar seiner Pflicht zur Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist nach, kann