Die Nichtbeanstandungsregelung, die zuletzt mit BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde, wird nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert (Az. III C 2 – S-7419 / 19 / 10002 :004).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.