Die Nichtbeanstandungsregelung, die zuletzt mit BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde, wird nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert (Az. III C 2 – S-7419 / 19 / 10002 :004).
Flexibleres Berufsrecht für das Anwaltsnotariat
Das Berufsrecht des Anwaltsnotariats soll flexibler gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5441) zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats.