Im Falle einer Flugannullierung haben Reisende Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Soweit Plätze verfügbar sind, können Betroffene diese auf Wunsch auch zu einem deutlich späteren Zeitpunkt antreten. Die Fluggesellschaften dürfen hierfür keinen Aufpreis verlangen. So entschied der BGH auf Klage der VZ NRW (Az. X ZR 50/22).
EU-Kommission vereinfacht Vorschriften in den Bereichen Steuern sowie Energie- und Reifenkennzeichnung
Die EU-Kommission hat vereinfachte Vorschriften für die Kennzeichnung von Energieverbrauch und Reifen vorgeschlagen und ein Paket zur Vereinfachung des Steuerwesens verabschiedet.