Wunsch nach Beschulung an einer Montessori-Grundschule kann einen Anspruch auf Zuweisung an eine „Wunschschule“ außerhalb des festgelegten Schulbezirks begründen

Die Eltern eines Kindes, das zum kommenden Schuljahr 2023/2024 eingeschult wird, waren in einem Eilverfahren vor dem OVG Rheinland-Pfalz mit ihrem Antrag auf Zuweisung an ihre „Wunschschule“ (eine Montessori-Grundschule) erfolgreich (Az. 2 B 10435/23).

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