Deutschland und die Schweiz unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und Deutschland haben am 21.08.2023 das Revisionsprotokoll zur Änderung des deutsch-schweizerischen Abkommens vom 11.08.1971 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.

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