Zur Wirksamkeit der geänderten Preisänderungsklausel in Fernwärmelieferungsverträgen

Der BGH hat über die Wirksamkeit der ab Mai 2019 geänderten Preisanpassungsklausel in Fernwärmelieferungsverträgen eines Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmens entschieden (Az. VIII ZR 249/22 und VIII ZR 263/22).

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