Im Streit um die Umlage von Betriebskosten erklärte das AG München den Beschluss der beklagten WEG für ungültig, wonach die Kläger – Eigentümer einer Erdgeschosswohnung – anteilig die Kosten für den Betrieb eines nachträglich eingebauten Aufzugs zu tragen hatten (Az. 1290 C 19698/21).
Kein markenrechtlicher Schutz für Ritter SPORT gegen Verpackung von Mannheimer Haferriegel
Das LG Stuttgart hat die auf eine deutsche Formmarke gestützte Klage von Ritter SPORT gegen die Verpackung der Haferriegel „MONNEMer QUADRAT“ eines Unternehmens aus Mannheim