BMF gibt Vorabhinweise zur elektronischen Rechnung

Der DStV begrüßt, dass das BMF bereits Anfang Oktober erste Hinweise zur geplanten Einführung der eRechnung für inländische B2B-Umsätze gegeben hat. Die Einführung dieser Verpflichtung wird im Rahmen des Wachstumschancengesetzes erfolgen. Damit soll frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden.

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