Kaum bestellt, schon geliefert. Damit werben Online-Lieferdienste für Lebensmittel. Doch die Auswertung von öffentlich zugänglichen Unternehmensdaten zeigt: Das Geschäftsmodell „Quick-Commerce“ ist bislang wackelig. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür