Land haftet nicht für Projekt- und Reisekosten bei einem selbstständigen Abbruch einer Schulveranstaltung durch Schüler

Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz als Schulträger nicht für gezahlte Projektkosten und Reisekosten haftet, wenn Schüler eine außerhalb der Schulzeit und des Schulgeländes stattfindende Schulveranstaltung abbrechen und vorzeitig eine kurzfristig selbstorganisierte Heimreise antreten (Az. 9 U 86/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge