Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Versicherung die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis bei hier vorliegender Glasknochenkrankheit nicht tragen muss, da dieses nach heutiger medizinischer Einschätzung und aktuellem Wissensstand nicht als von der Schulmedizin allgemein anerkannte Methode anzusehen sei (Az. I-13 U 222/22).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür