Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Versicherung die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis bei hier vorliegender Glasknochenkrankheit nicht tragen muss, da dieses nach heutiger medizinischer Einschätzung und aktuellem Wissensstand nicht als von der Schulmedizin allgemein anerkannte Methode anzusehen sei (Az. I-13 U 222/22).
Durchbruch bei Künstlicher Intelligenz
Künstliche Intelligenz ist in den vergangenen Monaten in der Breite der deutschen Wirtschaft angekommen. Inzwischen nutzt etwa jedes dritte Unternehmen (36 Prozent) KI. Vor einem