Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Versicherung die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis bei hier vorliegender Glasknochenkrankheit nicht tragen muss, da dieses nach heutiger medizinischer Einschätzung und aktuellem Wissensstand nicht als von der Schulmedizin allgemein anerkannte Methode anzusehen sei (Az. I-13 U 222/22).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese