Das Bundeskabinett hat die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben.
Produktion im April 2026: +0,4 % zum Vormonat
Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im April 2026 gegenüber März 2026 saison- und kalenderbereinigt um 0,4