Lehrkräften für die Sekundarstufe I, die nach altem Ausbildungsrecht studiert haben und in die Besoldungsgruppe A 12 BesO NRW a. F. eingestuft waren, steht kein Anspruch auf höhere Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 BesO NRW a. F. (wie einem Studienrat) zu. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 3 A 2043/22).
Kein Schadensersatz für die Gemeinde Ringgau
Das VG Kassel hat die Schadensersatzklage der Gemeinde Ringgau gegen einen ehemaligen Bürgermeister und eine ehemalige Beamtin mangels nachweisbarer vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzungen abgewiesen