Lehrkräften für die Sekundarstufe I, die nach altem Ausbildungsrecht studiert haben und in die Besoldungsgruppe A 12 BesO NRW a. F. eingestuft waren, steht kein Anspruch auf höhere Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 BesO NRW a. F. (wie einem Studienrat) zu. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 3 A 2043/22).
Eilantrag gegen die behördliche Festsetzung einer höchstzulässigen Miete in einem öffentlich geförderten Studentenwohnheim
Das VG Würzburg hat den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Vermieters eines öffentlich geförderten Studentenwohnheims überwiegend abgelehnt, mit dem dieser u. a. gegen die behördliche