Kabinett beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

Das Bundeskabinett hat die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bedeutsame Änderungen im Energierecht

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat für ein Gesetzespaket zum Energierecht gestimmt. Darin werden neben einer stärkeren Integration von Photovoltaik in den Strommarkt