Die Beschäftigung einer persönlichen Assistentin, die einen Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützt, kann Personen derselben Altersgruppe vorbehalten werden. Die sich daraus ergebende unterschiedliche Behandlung wegen des Alters kann aufgrund der Art der geleisteten persönlichen Assistenzdienste gerechtfertigt sein. So der EuGH (Rs. C-518/22).
Messebesucher haftet für Sturz vom Balance Board selbst
Das LG München I hat die Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von einem Balance Board auf einer Sportmesse rechtskräftig abgewiesen (Az. 32