Nach dem BIP-Rückgang im dritten Quartal deuten aktuelle Konjunkturindikatoren lt. BMWK auch im vierten Quartal auf eine schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung hin.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür