Keine Bindungswirkung der Entscheidung der Ausländerbehörde über das Freizügigkeitsrecht für die Kindergeldfestsetzung

Kindergeld kann auch für solche Zeiträume gewährt werden, für die die Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts bestandskräftig festgestellt hat. Dies entschied das FG Münster (Az. 15 K 1527/22 Kg).

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