Am 18.12.2023 treten die neuen EU-Vorschriften über Online-Finanzdienstleistungen in Kraft. Unter anderem müssen die Anbieter eine neue Schaltfläche „Widerruf“ einführen, über die die Verbraucherinnen und Verbraucher mit nur einem Klick von einem Vertrag zurücktreten können. Die Richtlinie über Finanzdienstleistungen im Fernabsatz wird die Verbraucherrechte stärken und die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt fördern.
Bürgergeldempfängerin in Kiel erstreitet mehr Geld für ihre Wohnung
Das LSG Schleswig-Holstein hat in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass die derzeitige Mietobergrenze der Landeshauptstadt Kiel für 1-Personenhaushalte voraussichtlich zu niedrig bemessen ist. Hintergrund seien insbesondere