Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2024 bekannt gegeben (Az. III C 3 – S-7492 / 19 / 10001 :006).
Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig
Der für das Kommunalaufsichtsrecht auf dem Gebiet des Abgabenrechts zuständige 5. Senat des VGH Hessen hat entschieden, dass die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden zum 1.