Das BMF teilt mit, dass die zuständigen Behörden zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a jeweils in Verbindung mit Ziffer 8 des Protokolls des DBA-Österreich gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich eine neue Konsultationsvereinbarung abgeschlossen haben (Az. IV B 3 – S-1301-AUT / 19 / 10006 :008).
Untersagung der Haltung von Hähnen und Bienen auf städtischem Wohngrundstück rechtmäßig
Das LG Köln hat entschieden, dass sowohl die Haltung von Hähnen als auch Bienenvölkern auf einem Wohngrundstück in Köln die klagenden Nachbarn in ihrem Eigentum