Das BMF teilt mit, dass die zuständigen Behörden zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a jeweils in Verbindung mit Ziffer 8 des Protokolls des DBA-Österreich gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich eine neue Konsultationsvereinbarung abgeschlossen haben (Az. IV B 3 – S-1301-AUT / 19 / 10006 :008).
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit dem BMF-Schreiben wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 122a geändert (Az. IV D 1 – S 0062/00122/001/001).