Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne Kaufverpflichtung schließt, hat kein Widerrufsrecht

Der EuGH hat die Rechte der Verbraucher im Bereich von Kraftfahrzeugleasing und -krediten präzisiert (Rs. C-38/21, C-47/21 und C-232/21).

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