Der EuGH hat die Rechte der Verbraucher im Bereich von Kraftfahrzeugleasing und -krediten präzisiert (Rs. C-38/21, C-47/21 und C-232/21).
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).