Das Tatbestandsmerkmal „Gewinn“ i. S. von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist als Steuerbilanzgewinn und nicht als steuerlicher Gewinn i. S. von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auszulegen. Außerbilanzielle Positionen sind nicht zu berücksichtigen. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 10 K 1873/22).
Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16 %
Frauen haben im Jahr 2025 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 % weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten Frauen mit 22,81