Die Aufteilung des Pauschalentgelts für sog. Spar-Menüs in zwei Entgeltbestandteile kann nach der sog. “Food-and-Paper”-Methode, d.h. nach dem Wareneinsatz, erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn die seitens des Unternehmers vorgenommene Aufteilung zutreffend maschinell durch “einfache Rechenleistung”, quasi “auf Knopfdruck” erfolgt und nicht zu ungerechtfertigten Vorteilen führt. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise (EVP-Methode) ist dann nicht geboten. So das FG Baden-Württemberg (Az. 12 K 3098/19).
Cookies: Weiter Keine Entlastung durch Einwilligungsdienste
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) beschlossen. Mit der Rechtsverordnung möchte die Bundesregierung Dienste etablieren, mit denen Verbraucher Einwilligungen im Internet erteilen