Kein Anspruch auf Aufnahme in die Wunschschule in Erfurt

Das OVG Thüringen hat weder einen Anspruch der Schüler auf Aufnahme an die Erstwunschschule noch auf Aufnahme in die als Zweitwunsch genannte Schule feststellen können (Az. 4 EO 470/23 u. a.).

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