Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis bei Steuerberatern

Ein Steuerberater hat Anspruch auf Genehmigung einer Ausnahme vom Erfordernis der Bestellung eines anderen Leiters für eine weitere Beratungsstelle (Zweigstelle), wenn er die Erfüllung der Berufspflichten nachweist und sich seine Praxis am Ort oder im Nahbereich der Zweigstelle befindet. So entschied das BVerwG (Az. 8 C 1.23).

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