Tödlicher Motorradunfall auf dem Rückweg vom Urlaub – Unfallversicherung muss Witwe Rente zahlen

Das LSG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, ob der Klägerin ein Anspruch auf Sterbegeld und Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusteht, nachdem ihr Ehemann einen tödlichen Motorradunfall erlitten hatte (Az. L 21 U 202/21).

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