Das ArbG Köln entschied, dass die Kündigung eines Schwerbehinderten in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses diskriminierend und damit unwirksam sein kann, wenn der Arbeitgeber das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX nicht durchgeführt hat (Az. 18 Ca 3954/23).
Irreführende Werbung mit CO2-neutralem Versand und „nachhaltig & regional“
Das LG Bochum hat dem Betreiber des Onlineshops Clevertronic untersagt, auf seiner Webseite zu behaupten, dass er seine Produkte „CO2-neutral“ versendet. Unzulässig sei auch die