Das BMF teilt die Änderungen der Abschnitte 16.2, 18.8 und 18.17 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses mit (Az. III C 3 – S-7327 / 21 / 10004 :002).
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss