Wenn ein Erblasser zur Erbeinsetzung ein ungewöhnliches Schreibpapier, wie etwa einen Bestellzettel, verwendet hat, spricht dies für sich genommen nicht für einen fehlenden Testierwillen. Es kann damit ein wirksames Testament vorliegen. So entschied das OLG Oldenburg (Az. 3 W 96/23).
EU-Mercosur-Abkommen – Meilenstein für die Lieferkettendiversifizierung in Südamerika
Seit den 1990er-Jahren hat die EU mit dem Mercosur-Staatenbund über umfangreiche Handelserleichterungen verhandelt. Jetzt endlich soll das Abkommen ratifiziert werden, das deutschen Unternehmen einen erheblich