Wenn ein Erblasser zur Erbeinsetzung ein ungewöhnliches Schreibpapier, wie etwa einen Bestellzettel, verwendet hat, spricht dies für sich genommen nicht für einen fehlenden Testierwillen. Es kann damit ein wirksames Testament vorliegen. So entschied das OLG Oldenburg (Az. 3 W 96/23).
Umstellung auf das BZSt online.portal und Einführung der DIP-Massendatenschnittstelle
Das BZSt weist auf die im Jahr 2025 erfolgende Umstellung der bisherigen CbCR-Datenübermittlung auf das neue BZSt online.portal, das zentrale Onlineportal des Bundeszentralamts für Steuern,