Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene sollen in Zukunft spürbar transparenter und für Bürger leichter nachvollziehbar werden. Das Bundeskabinett hat dazu am 06.03.2024 eine Änderung der GGO der Bundesregierung beschlossen. Mit der Änderung verpflichtet sich die Bundesregierung zu zwei wesentlichen Neuerungen: Zum einen wird der exekutive Fußabdruck eingeführt und künftig besteht bei allen Gesetzgebungsverfahren „Synopsenpflicht“.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: