Das Einkommen des Ehegattens darf auf die Grundrente der Ehefrau angerechnet werden. Diese Praxis der Deutschen Rentenversicherung ist verfassungsgemäß. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 18 R 707/22).
Gewissensnot berechtigt Tram-Bahnfahrer nicht, das Fahren einer Tram mit Bundeswehr-Werbung zu verweigern
Das ArbG München hat entschieden, dass ein Tram-Bahnfahrer nicht aufgrund einer von ihm angeführten Gewissensnot dazu berechtigt ist, das Fahren einer Tram mit Bundeswehr-Werbung zu