Ein Pflegender kann einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn seine Pflegeleistung 10 % des gesamten pflegerischen Gesamtaufwandes übersteigt. So entschied das FG Sachsen (Az. 2 K 936/23).
Verfahren vereinfachen, Verwaltung entlasten
Die Bundesregierung hat Vereinfachungen in der Verwaltung auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen und die öffentliche Hand zu entlasten. Das Gesetz