Wer die Vollmacht nicht widerruft – Ehemalige Grundsicherungsempfängerin haftet für Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass eine ehemalige Grundsicherungsempfängerin für den Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten haften muss (Az. L 11 AS 330/22).

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