Energetische Gebäudesanierung: Energieberater haftet bei Falschberatung auch in rechtlicher Sicht

Ein Architekt, der bei der Gebäudesanierung seine Kunden nicht nur in technischer Hinsicht berät, sondern auch Ratschläge zum Erhalt von Fördermitteln erteilt, muss für Schäden einstehen, wenn er die Fördervoraussetzungen fehlerhaft einschätzt. So entschied das LG Frankenthal (Az. 7 O 13/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Erwerbstätigkeit im 1. Quartal 2026 gesunken

Im 1. Quartal 2026 waren rund 45,6 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sank die Erwerbstätigenzahl damit im Vergleich zum