Mit „BEFIT” will die EU einen Rahmen für eine einfachere und rechtssicherere Unternehmensbesteuerung in Europa schaffen. Doch das Konzept ist noch nicht in trockenen Tüchern, dabei ist eine EU-Steuergesetzgebung, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Europa stärkt, lt. DIHK wichtiger denn je.
Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (§ 15 Abs. 1 UStG) – Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung
Aufgrund des EuGH-Urteils C-45/20 und C-46/20 sowie der BFH-Urteile XI R 28/21 (XI R 3/19) und XI R 29/21 (XI R 7/19) sowie V R