Die BRAK berichtet, dass die EU-Kommission am 30. April 2024 die erste Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner zur Gewährleistung fairer Telearbeit und des Rechts auf Nichterreichbarkeit eingeleitet hat.
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses