Wer als Anwältin oder Anwalt den von einem Sozietätskollegen verfassten und einfach signierten Schriftsatz mit der eigenen qualifizierten elektronischen Signatur versieht und ihn bei Gericht einreicht, übernimmt damit auch die inhaltliche Verantwortung. Der Schriftsatz ist somit formwirksam eingereicht, ohne dass zusätzlich ein Vertretungsvermerk notwendig ist. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Bildungsleistungen
Die zu Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen verunsicherte die Praxis enorm. Ein neues BMF-Schreiben soll jetzt Klarheit schaffen. Besonders