Neue Strafvorschrift: Unzulässige Interessenwahrnehmung

Eine Änderung des Strafgesetzbuches hat am 17.05.2024 den Bundesrat passiert. Sie schafft einen neuen Straftatbestand: die unzulässige Interessenwahrnehmung.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht