Eine Änderung des Strafgesetzbuches hat am 17.05.2024 den Bundesrat passiert. Sie schafft einen neuen Straftatbestand: die unzulässige Interessenwahrnehmung.
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker