Der Bundesrat hat am 17.05.2024 Änderungen am Klimaschutzgesetz gebilligt. An den Klimazielen ändert die Novelle nichts – Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral bleiben.
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Rechtsbeugung
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Richters gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht zur Entscheidung angenommen, weil er den behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht