Der BayVGH hat die Beschwerde der Stadt Gunzenhausen zurückgewiesen und entschieden, dass ein dort als Schiffsführer angestellter Arbeitnehmer weiterhin Stadtratsmitglied bleiben darf (Az. 4 CE 24.553).
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss