Ein Fehlzitat kann vorliegen, wenn in einer Berichterstattung nur ein Satz eines Facebook-Posts zitiert wird, ohne auch den weiteren Kontext wiederzugeben, in dem der zitierte Satz steht (hier: Kritik an der Siedlungspolitik der israelischen Regierung). Eine an das Zitat anknüpfende Wertung der Aussage als „antisemitisch“ kann dagegen eine zulässige Meinungsäußerung sein. So das OLG Frankfurt (Az.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: