Ein Fehlzitat kann vorliegen, wenn in einer Berichterstattung nur ein Satz eines Facebook-Posts zitiert wird, ohne auch den weiteren Kontext wiederzugeben, in dem der zitierte Satz steht (hier: Kritik an der Siedlungspolitik der israelischen Regierung). Eine an das Zitat anknüpfende Wertung der Aussage als „antisemitisch“ kann dagegen eine zulässige Meinungsäußerung sein. So das OLG Frankfurt (Az.
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juni 2025
Die gesamtwirtschaftliche Dynamik im ersten Quartal fiel lt. BMWE mit einem preis-, saison- und kalenderbereinigten Anstieg des BIP um 0,4 % ggü. dem Vorquartal etwas