Ein Fehlzitat kann vorliegen, wenn in einer Berichterstattung nur ein Satz eines Facebook-Posts zitiert wird, ohne auch den weiteren Kontext wiederzugeben, in dem der zitierte Satz steht (hier: Kritik an der Siedlungspolitik der israelischen Regierung). Eine an das Zitat anknüpfende Wertung der Aussage als „antisemitisch“ kann dagegen eine zulässige Meinungsäußerung sein. So das OLG Frankfurt (Az.
Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts für 2025 veröffentlicht
Die Familiensenate des Kammergerichts Berlin haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht.