Der BayVGH hat die Beschwerde der Stadt Gunzenhausen zurückgewiesen und entschieden, dass ein dort als Schiffsführer angestellter Arbeitnehmer weiterhin Stadtratsmitglied bleiben darf (Az. 4 CE 24.553).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: