Auch Rheinland-Pfalz hat Hilfen zur finanziellen Unterstützung von privaten Haushalten beschlossen, die von den Unwetterereignissen rund um Pfingsten betroffen waren. Die entsprechende Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes Rheinland-Pfalz bei außergewöhnlichen, existenzgefährdenden Notlagen unterstützt Privatpersonen in den Landkreisen Südwestpfalz, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie den kreisfreien Städten Trier und Zweibrücken.
Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro‑ und Hybridelektrofahrzeugen
Das BMF passt das Schreiben vom 5. November 2021 aufgrund der Einführung der Strompreispauschale zum 1. Januar 2026 gemäß BMF-Schreiben vom 11. November 2025 an