Der VGH Baden-Württemberg hat hat auf Antrag der Betreiberin eines Grillrestaurants den Bebauungsplan Nr. 11.43 „Verbrennungsverbot beidseits der Kurpfalzstraße in Mannheim – Innenstadt/Jungbusch“ der Stadt Mannheim für unwirksam erklärt. (Az. 3 S 189/22).
Unternehmer darf Teile seiner Reitanlage nicht weiter nutzen
Das VG Sigmaringen hat die Klage eines Unternehmers gegen eine Nutzungsuntersagung für Teilbereiche seiner Reitanlage abgewiesen (Az. 10 K 3438/24).